Lexikon – Wichtige Begriffe kurz und bündig erklärt
- Bewerbung um einen Studienplatz
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen musst du innerhalb einer bestimmten Frist eine Bewerbung einreichen, um einen Studienplatz erhalten zu können. Häufig geht dies online und du musst nur noch erforderliche Unterlagen (z. B. eine beglaubigt Kopie deines Abiturzeugnisses oder ein Passfoto) per Post an die Hochschule schicken und anschließend darauf warten, ob du einen Studienplatz angeboten bekommst oder nicht. An einigen Hochschulen bzw. in einigen Studiengängen musst du aber auch in einem Bewerbungsgespräch oder einer Aufnahmeprüfung überzeugen.
» weitere Informationen zur Bewerbung - Härtefall
- An fast allen Hochschulen werden einige Studienplätze außerhalb des regulären Vergabeverfahrens an sogenannte „Härtefalle“ vergeben. Damit dem dazu immer notwendigen Antrag stattgegeben werden kann, müssen Faktoren im sozialen oder familiären Umfeld vorliegen, die eine Verschiebung des Studiums unmöglich machen.
Weil mit jedem Studienplatz, der nach der Härtefall-Regelung vergeben wird, für alle anderen Studienplatz-Bewerbern ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, werden die Anträge streng geprüft um die Chancengerechtigkeit zu wahren. - Numerus Clausus
- Der Begriff Numerus Clausus bedeutet übersetzt „beschränkte Zahl“ – womit hier die Anzahl der Studienplätze gemeint ist. Diese werden bei einem bestimmten Vergabeverfahren in absteigender Reihenfolge nach dem Abiturdurchschnitt vergeben. Die Abiturdurchschnittsnote des letzten zugelassenen Bewerbers ist dann der Numerus Clausus.
» weitere Informationen zum Numerus Clausus - Vergabeverfahren
- Es gibt drei Verfahren, nach denen Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden können:
1. nach der Durchschnittsnote im Abitur,
2. nach der Anzahl der Wartesemester und
3. nach den individuell festgelegten Kriterien der Hochschule.
In der Regel nutzen die Hochschulen mehrere Vergabeverfahren, um eine hohe Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.
» weitere Informationen zu den Vergabeverfahren - Wartesemester
- Als Wartesemester wird jedes Semester gezählt, in dem du nach dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule studiert hast.
Die Anzahl der seit dem Abitur vergangenen Wintersemester (von Oktober bis März) und Sommersemester (von April bis September) wird bei einer Bewerbung um einen Studienplatz automatisch von der jeweiligen Hochschule berechnet.
» weitere Informationen zum Wartesemester - Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
- Gibt es in einem Studiengang regelmäßig weniger Studieninteressierte als frei Studienplätze, so ist dieser Studiengang meist zulassungsfrei. Das heisst: du kannst dich direkt und ohne Bewerbung an der Hochschule für diesen Studiengang einschreiben.
Anders sieht es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aus: hier ist die Nachfrage nach Studienplätzen meist größer als das vorhandene Angebot und die Hochschule fordert von allen Interessierten eine Bewerbung. Dann werden die Studienplätze anhand bestimmter Vergabeverfahren verteilt. - ZVS
- Das Kürzel steht für die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“, die in die „Stiftung für Hochschulzulassung“ umbenannt wurde. Diese vergibt in einigen Studiengängen alle Studienplätze für alle Universitäten in Deutschland. Zudem können die Hochschulen die Stiftung als Dienstleister heranziehen, wenn sie bei einzelnen Studiengängen nicht selbst das Bewerbungsverfahren durchführen möchten.
» weitere Infos zur Stiftung für Hochschulzulassung
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