Welche Auswahlverfahren gibt es?

Bei der Vergabe von Studienplätzen gibt es im wesentlichen drei verschiedene Auswahlverfahren, nach denen Bewerber berücksichtigt werden:

Zum einen die Vergabe nach der Durchschnittsnote im Abitur (häufig auch Numerus Clausus oder NC genannt) zum anderen die Vergabe nach Wartesemestern und zum dritten die Vergabe nach den Auswahlkriterien der Hochschule.

Je nach Hochschule werden die drei Auswahlverfahren unterschiedlich gewichtet. Häufig werden 20% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote im Abitur, 20% nach der Anzahl der Wartesemester und die restlichen 60% nach den individuellen Auswahlkriterien der Hochschule vergeben.

Eine Ausnahme von diesen Auswahlverfahren bilden die künstlerischen und musischen Studiengänge: Dort werden die Studienplätze an die Bewerber vergeben, deren eingesandte Mappe mit eigenen Werken bzw. die in ihrer Aufnahmeprüfung überzeugt haben.

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