Der Studiengang Lernbehindertenpädagogik/Verhaltensgestörtenpädagogik ist nach unserem Kenntnisstand lediglich an einer Hochschule in Deutschland zulassungsbeschränkt. Wenn du Lernbehindertenpädagogik/Verhaltensgestörtenpädagogik dort studieren möchtest, musst du dich rechtzeitig um einen Studienplatz bewerben.
Da der Studiengang nur als Lehramtsstudiengang angeboten wird bzw. zulassungsbeschränkt ist, findest du alle Angaben in der Übersicht zum Numerus Clausus für Lernbehindertenpädagogik/Verhaltensgestörtenpädagogik (Lehramt).
In dieser am 06.04.2018 mit Angaben aus dem Wintersemester 2017/2018 aktualisierten Übersicht sind für jede Hochschule die Grenzwerte (Auswahlgrenzen) aus dem zuletzt erfassten Auswahlverfahren veröffentlicht.
Beachte bitte, dass diese Auswahlgrenzen (also der Numerus Clausus, die Anzahl der Wartesemester und die Werte aus dem Auswahlverfahren der Hochschule) nicht für kommende Bewerbungsverfahren wie das zum Wintersemester 2022/2023 gelten, sondern dann (nachdem alle Bewerbungen um einen Studienplatz eingegangen sind) neu ermittelt werden. Lies dazu bitte auch den Artikel "Wie hoch ist der NC zum nächsten Semester?".
Bei der Studienwahl ist es hilfreich, mehrere Studiengänge zur Auswahl zur haben. Vielleicht interessiert es dich ja auch, eines der folgenden Angebote aus dem Fachbereich Erziehungswissenschaften und Lehramt zu studieren:
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