Die Vergabe der Studienplätze mit Hilfe eines NCs mag auf den ersten Blick kompliziert wirken. Dabei funkioniert dies nach einem einfachen Schema. Der darin beschriebene Ablauf in vier Phasen ist an allen Hochschulen in Deutschland gleich: Die erste Phase ist Bewerbungsphase, es folgen die Sortierung der Bewerbungen, die Studienplatzvergabe und zuletzt die Benachrichtigung. Bei der ersten und der letzten Phase bist du als Bewerber beteiligt. Die zweite und dritte Phase bei der Entstehung der Studienplatzvergabe laufen ohne dich in der Verwaltung der Universitäten und Fachhochschulen ab.
Im folgenden Text erklären wir dir, wie der Numerus Clausus funktioniert. Zudem erfährst du, warum du dich mit einem schlechten Abitur bewerben solltest und warum eine Absage kein Grund ist, aufzugeben!
Für die Studiengänge mit einem Numerus Clausus musst du dich (im Gegensatz zu zulassungsfreien Studiengängen) bewerben. Beim Großteil der Studiengänge geht die Bewerbung an die Hochschule, an der du studieren möchtest. Bei einigen wenigen Studiengängen (wie Medizin) musst du dich bei Hochschulstart bewerben. Dies funktioniert in der Regel über das Internet: du gibst deine Daten, wie deinen Namen und deine Anschrift in ein Formular ein. Zudem interessiert sich die Hochschule noch für weitere Informationen wie deine Abiturnote. Für deine Bewerbung hast du an vielen Hochschulen bis zum 15.07. eines Jahres Zeit, an diesem Tag endet die Bewerbungsphase zum Wintersemester.
Anschließend werden die Bewerbungen sortiert. Derjenige mit der besten Note wird oben einsortiert, alle anderen folgen absteigend. Bis vor einigen Jahren, als es noch keine Online-Bewerbungen gab, war dies eine deutlich schwierigere und zeitaufwendigere Arbeit: Damals mussten Mitarbeiter aufgrund der auf Papier vorliegenden Unterlagen alle Bewerber per Hand in der richtige Reihenfolge bringen. Heute erledigt dies ein Computer.
Im dritten Schritt erfolgt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Bewerber. Angenommen, die Hochschule hat aufgrund ihrer Raumsituation und der Anzahl der Mitarbeiter Platz für 50 Studienanfänger. Daraus folgt, dass die Hochschule in diesem Schritt diese maximal 50 Studienplätze an die Bewerber verteilen kann. Sind es weniger Interessenten, erhalten alle ein Angebot für einen Studinplatz. Sind es mehr, muss die Hochschule eine Auswahl zwischen den potentiellen Studienanfängern treffen. Dies funktioniert bei den den Hochschulen und Hochschulstart identisch: Als Kriterium für den NC gilt die Abiturnote. In unserem Beispiel würden die 50 Bewerber, die die besten Noten im Abitur hatten, einen Studienplatz bekommen.
Damit liegt der Grenzwert jetzt fest, er entspricht exakt der Abiturnote, die der 50. Zugelassene hat. Mit dieser Note ist der Studiengang in diesem Bewerbungsverfahren beschränkt. Damit erklärt sich der Begriff Numerus Clausus, er bedeutet übersetzt: „beschränkte Anzahl“. Alle anderen Bewerber gehen zunächst leer aus – obwohl sie noch eine Chance auf einen Studienplatz haben. Warum das der Fall ist, erfährst du im nächsten Schritt.
Nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahren durch die Hochschule, erfolgt die Benachrichtigung. Denn gerade die Bewerber haben ein hohes Interesse an der Information, ob sie einen Studienplatz erhalten oder nicht. Dazu verschickt sie Zulassungsbescheide (in unserem Beispiel an die ersten 50 auf der Liste) und Ablehnungsbescheide (an alle anderen). Die Zulassungsbescheide erhalten eine Frist, innerhalb derer sich jeder Bewerber bei der Universität/Fachhochschule einschreiben muss. Geschieht das nicht (z. B., weil du dich für einen Studiengang an einer anderen Uni entscheidest), verfällt der angebotene Studienplatz.
Nach dem Ablauf der Einschreibungsfrist verteilt die Hochschule die nicht vergebenen Studienplätze. Das funktioniert wie in Phase zwei und drei beschrieben: die restlichen Studienplatzbewerber trägt die Uni/FH in eine Liste ein. Danach verteilt sie die im ersten Vergabeverfahren nicht angenommenen Studienplätze unter den Bewerbern verteilt. Dabei erhält der beste Bewerber den ersten Studienplatz usw. Im „1. Nachrückverfahren“ entsteht ein neuer Grenzwert. Dieser ist niedriger ist als der im sogenannten Hauptverfahren: Denn die Bewerber mit einem hohen NC haben ihre Studienplätze zuvor angenommen und nehmen nicht mehr teil. Je nachdem, wie viele Studienplatzbewerber ihre Zusagen nicht annehmen, kann es bis zu drei Nachrückverfahren geben, bei denen der NC weiter sinkt. Deshalb solltest du beim Vergleich des Numerus Clausus darauf achten, von welchen Verfahren die angegebene Note stammt! Selbst in diesem Fall hast du unter Umständen mit einer Studienplatzklage noch Chancen auf einen Studienplatz.
Das folgende Bild erläutert die Funktion des Numerus Clausus. Bei Interesse steht diese unter einer Creative Commons Lizenz stehende Grafik als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.