Nein, aktuell gehören weder Jura (Rechtswissenschaft) noch Architektur zu den Studiengängen, die bundesweit von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden. Diese Regelung besteht seit dem Wintersemester 2002 / 2003, seitdem erfolgt die Vergabe von Studienplätzen in diesen beiden Studiengängen dezentral von den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen.
Grund für die Dezentralisierung der Studienplatzvergabe war das zurückgegangene Interesse an einem Studienplatz in den beiden Studiengängen. Da es häufiger dazu gekommen war, dass alle Bewerber einen Studienplatz in Architektur und Jura bekommen hatten, entschied sich der ZVS-Verwaltungsausschuss (ein Gremium, in Staatssekretäre der 16 Bundesländer sitzen), einen bundesweiten Numerus Clausus abzuschaffen.
Dies führt natürlich dazu, dass an jeder Universität und Fachhochschule ein eigener Numerus Clausus für die Studiengänge ermittelt wird. Die aktuellsten NC-Werte für die beiden Studiengänge findest hier:
Numerus Clausus für Architektur und
Numerus Clausus für Jura / Rechtswissenchaften.
Ganz außen vor ist die Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS) aber trotzdem nicht: Einige Universitäten nutzen auch nach der Dezentralisierung der Studienplatzvergabe in Architektur und Jura weiter das sogenannte Service-Verfahren. Dabei übernimmt die Stiftung die Bewerberauswahl für die Hochschulen und entlastet diese. Dieses Verfahren wurde aber in den letzten Jahren immer weniger eingesetzt. Im Wintersemester 2010 / 2011 wurden beispielsweise nur die Studienplätze in Jura an der Uni München bzw. in Architektur an der TU Darmstadt und der FH Dortmund per Serviceverfahren vergeben.