Was wird nicht als Wartesemester angerechnet?

Nach der Definition des Begriffs Wartesemester zählen alle Semester, die du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst, als Wartesemester.

Daher sammelst du nur dann keine Wartesemester, wenn du an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland eingeschrieben bist. Daraus resultiert im Umkehrschluss, das (zumindest für die Hochschulen) egal ist, ob du nach dem Abitur eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr machst oder für ein Jahr als Backpacker durch Australien und Neuseeland tourst. In jedem Fall sammelst du automatisch Wartesemester an.
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