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Was ist ein Wartesemester?

Rund um das Thema “Wartesemester” gibt es viele Fragen – und teilweise auch haarsträubende Antworten. Eine Definition des Begriffs Wartesemester ist aber relativ einfach – und eindeutig.

Definition und Beispiel

Eine Definition für Wartesemester lautet: “Als Wartesemester zählt jedes Semester, an dem du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst.”

Angenommen, hast im Frühjahr 2008 dein Abitur gemacht und im August des Jahres eine Ausbildung zur Bankkauffrau / zum Bankkaufmann begonnen. Nach dem Abschluss der zweieinhalbjährigen Ausbildung möchtest du Betriebswirtschaftslehre studieren. Wie viele Wartesemester werden dir nun (automatisch) angerechnet?
Die Antwort ist einfach zu ermitteln: Als du dein Abiturzeugnis erhalten hast, lief bereits das Sommersemester 2008. Dieses Semester kann also nicht angerechnet werden. Das erste Semester, das als Wartesemester zählt, weil du dann nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Universität oder Fachhochschule eingeschrieben warst, ist das Wintersemester 2008 / 2009. Darauf folgen noch das SS 2009, das WS 2009 / 2010, das SS 2010 und das Wintersemester 2010 / 2011 in dem du bei der Bank arbeitest.
Da deine Ausbildung im Januar endet und du zum Sommersemester 2011 dein Studium aufnehmen möchtest, werden dir bei deiner Bewerbung um einen Studienplatz also fünf Wartesemester angerechnet.

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