Was sind Hauptverfahren und Nachrückverfahren?

Die beiden Begriffe „Hauptverfahren“ und „Nachrückverfahren“ spielen eine wichtige Rolle bei der Vergabe von Studienplätzen. Bei jedem Studiengang, der zulassungsbeschränkt ist (und damit einen Numerus Clausus hat), gibt es mindestens das Hauptverfahren, teilweise auch ein oder mehrere Nachrückverfahren. Daher ist es für jeden, der sich für einen Studienplatz interessiert, wichtig zu wissen, was die Begriffe bedeuten und wo die Unterschiede liegen.

Hauptverfahren

Abbildung der Phasen der Studienplatzvergabe Studienplätze werden erst im Hauptverfahren und dann in evtl. Nachrückverfahren vergeben.

Bei Numerus-Clausus-Studiengängen bilden die Universitäten und Fachhochschulen nach dem Ende des Bewerbungsschlusses eine Tabelle. In diese tragen sie alle Bewerbungen für einen Studienplatz ein. Dabei bestimmt die Abiturnote die Reihenfolge (Hinweis: Den Ablauf der Studienplatzvergabe erklären wir im Artikel „Wie funktioniert der Numerus Clausus?“ ausführlich): Am Anfang trägt die Hochschulen den Bewerber mit der besten Durchschnittsnote ein, darunter folgen alle anderen. Anschließend vergibt die Hochschule die freien Studienplätze an die Bewerber – und beginnt dabei oben auf der Liste. Sind alle Studienplätze vergeben, informiert die Hochschule alle Interessenten, ob sie ein Angebot für einen Studienplatz erhalten. Zudem fordert sie dazu auf, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuschreiben.

Der vorherige Absatz beschreibt das sogenannte Hauptverfahren, das die Universitäten und Fachhochschulen bei jedem NC-Studiengang durchgeführen. Die Note des letzten zugelassenen Bewerbers veröffentlichen einige Hochschulen als Numerus Clausus: bis zu der Note dieses Bewerbers stand der Studiengang allen offen, für Bewerber mit einem schlechteren Abitur war er beschränkt.
Trotzdem ist es für diese Abiturienten noch möglich, einen Studienplatz zu bekommen. Denn erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Abiturienten den angebotenen Platz an, vielleicht weil sie zuvor Bewerbungen an mehrere Hochschulen oder für mehrere Studiengänge schrieben. Vor allem an großen Hochschulen mit vielen Studenten bleiben dadurch oft zahlreiche Studienplätze im Hauptverfahren unbesetzt. In diesem Fall kommt es zu einem Nachrückverfahren.

Nachrückverfahren

Dabei bildet die Hochschule erneut eine Liste. Erneut steht der Bewerber mit dem besten Abitur oben. Und wie beim Hauptverfahren verteilt die Hochschule jetzt die freien Studienplätze an die übrig gebliebenen Bewerber. Dabei bietet sie den besten Bewerbern einen Studienplatz an. Auch beim Nachrückverfahren teilt die Hochschule allen Interessenten mit, ob Sie einen Studienplatz erhalten. Dabei ist die Frist, in der sich diejenigen, die ein Angebot für einen Studienplatz erhalten, sich einzuschreiben können, zu beachten.

Tun Sie dies nicht, werden die Studienplätze in einem weiteren Durchlauf, dem zweiten Nachrückverfahren, neu angeboten. Insgesamt kann es bis zu drei Nachrückverfahren kommen. Sind danach noch Studienplätze unbesetzt, kommt es zum Losverfahren, bei dem die Abiturnote keine Rolle spielt. Vielmehr entscheidet das Glück. Dadurch ist es manchmal Abiturienten mit einem 4,0er-Abitur möglich, Psychologie oder Medizin studieren.

Warum ist die Angabe des Verfahrens wichtig?

Leider veröffentlichen nicht alle Hochschulen die gleichen Werte: manche publizieren die Ergebnisse des Hauptverfahrens, andere die eines Nachrückverfahrens. Wiederum andere Hochschulen geben gar nicht an, aus welchem Zulassungsverfahren ihre NC-Werte stammen. Dadurch kannst du die NC-Werte nicht eins zu eins vergleichen: Denn der Numerus Clausus sinkt mit jeder Vergaberunde zwangsläufig ab. Das liegt daran, dass weniger Bewerber mit einem guten Abitur an einem Studienplatz interesse zeigen: Sie haben bereits im Hauptverfahren einen Studienplatz erhalten. Zudem sind auch diejenigen Bewerber nicht mehr dabei, die sich nach der Ablehnung für einen anderen Studiengang oder eine Alternative zum Studium entscheiden: Wer lieber eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr machen will, benötigt keinen Studienplatz mehr. Dadurch reduziert sich die Zahl der Interessenten zusätzlich und die Chance, einen Studienplatz zu erhalten steigt.

Deshalb möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Bewerbe auf jeden Fall bei allen Hochschulen, die für dich in Frage kommen. Das gilt gerade bei Hochschulen, die lediglich die Werte des Hauptverfahrens veröffentlichen. Denn bei diesen wird der Numerus Clausus bei einem möglichen Nachrückverfahren noch sinken. Dadurch steigen deine Chancen auf einen Studienplatz erheblich!

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