Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Die Stiftung für Hochschulzulassung hat bekanntgegeben, dass die geplante Einführung des bundesweiten Zulassungssystems verschoben wird. Damit bleibt es auch zum Wintersemester 2011 / 2012 bei dem existierenden Verfahren, bei dem sich Studienplatzbewerber individuell bei den Hochschulen bewerben müssen, wenn sie einen Studienplatz in einem per örtlichem Numerus Clausus beschränkten Studiengang haben möchten.
Grund für die verspätete Einführung des sogenannten “Dialogorientierten Serviceverfahren” sei, dass es bei Teilprojekten des Angebots noch zu Problemen komme. Vor allem die unterschiedlichen Hochschulsoftwaresysteme, mit der die Universitäten und Fachhochschulen die Studenten verwalten, sollen eine Fehlerquelle sein. Daher sei eine “rechtzeitige und stabile Anbindung der Hochschulen für das Wintersemester 2011/12 nicht mehr als realisierbar angesehen” worden, so die Stiftung auf ihrer Internetseite.
Bereits zuvor war bekanntgeworden, dass einige große Universitäten, wie die Universität Münster, die Ruhr-Universität Bochum und die Technische Universität Dortmund das neue Serviceverfahren nicht in diesem Wintersemester einführen wollten.
Auch in diesem Wintersemester werden deshalb einige Studienplätze unbesetzt bleiben oder sehr kurzfristig in einem Nachrückverfahren verteilt werden, da erfahrungsgemäß viele Studienplatzbewerber den Hochschulen nicht oder erst sehr spät absagen. Grund dafür ist meist die Hoffnung, einen Studienplatz in einem attraktiveren Studiengang oder an einer durch Rankings bzw. persönliche Vorlieben bevorzugten Hochschule zu erhalten.
Genau diese Mehrfachbewerbungen von Studienanfängern sollten mit dem Dialogorientierte Serviceverfahren vermieden werden. Ein Kernstück des zentralen Vergabeverfahrens ist die automatische Aussortierung eines Bewerbers aus den Bewerbungsverfahren in örtlich mit mit einem Numerus Clausus versehenen Studiengängen aller angeschlossenen Hochschulen, wenn dieser an einer Hochschule einen Studienplatz annimmt.
Wann das Serviceverfahren nun eingeführt werden wird, steht noch nicht fest.
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