Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Während die freien Studienplätze in den meisten Studiengänge in Deutschland von den einzelnen Hochschulen selbst vergeben werden, gibt es bei einigen beliebten Studiengängen eine Ausnahme: Diese werden bundesweit von einer zentralen Stelle, der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) vergeben.
Im letzten Vergabeverfahren wurden diese Studiengänge von der Stiftung vergeben:
Wenn du dich umfassender über die Stiftung für Hochschulzulassung informieren willst, empfehlen wir dir die FAQ: Stiftung für Hochschulzulassung / ZVS.
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