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Hallo liebes Forum!
Ich bin 2012 mit meinem Abitur fertig und werde mein Abitur mit einem Schnitt von ca. 2,1-2.5 beenden.
Ich wünsche mir gleich nach meinem Abitur im Wintersemester 2012 ein Jurastudium an den Universitäten Bayreuth, Passau oder Regensburg zu beginnen ( am liebsten in Bayreuth ).
Meine erste Frage wäre:
An der Universität Bayreuth ist das Jurastudium ein Bachelor und an der Uni Passau ein Staatsexamen - was ist da der Unterschied und kann ich mit beiden Abschlüssen eine Richter/Staatsanwaltlaufbahn beginnen?
Meine zweite Frage richtet sich an die Zulassung zum Studium:
An der Uni Bayreuth und Passau ist laut nc-werte.info keine Grenze gegeben ( grünes Häckchen ).
Bedeutet das ich kann mich dort problemlos einschreiben ?
Denn in der Erklärung steht das die Plätze nach den Noten vergeben werden - das verwirrt mich sehr.
Vielen Dank im Vorraus
Ich bin 2012 mit meinem Abitur fertig und werde mein Abitur mit einem Schnitt von ca. 2,1-2.5 beenden.
Ich wünsche mir gleich nach meinem Abitur im Wintersemester 2012 ein Jurastudium an den Universitäten Bayreuth, Passau oder Regensburg zu beginnen ( am liebsten in Bayreuth ).
Meine erste Frage wäre:
An der Universität Bayreuth ist das Jurastudium ein Bachelor und an der Uni Passau ein Staatsexamen - was ist da der Unterschied und kann ich mit beiden Abschlüssen eine Richter/Staatsanwaltlaufbahn beginnen?
Meine zweite Frage richtet sich an die Zulassung zum Studium:
An der Uni Bayreuth und Passau ist laut nc-werte.info keine Grenze gegeben ( grünes Häckchen ).
Bedeutet das ich kann mich dort problemlos einschreiben ?
Denn in der Erklärung steht das die Plätze nach den Noten vergeben werden - das verwirrt mich sehr.
Vielen Dank im Vorraus