Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Die Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS) vergibt Studienplätze in zwei unterschiedlichen Verfahren: Im bundesweit einheitlichen “klassischem ZVS-Verfahren” und im sogenannten “Service-Verfahren”.
Die Stiftung für Hochschulzulassung vergab im Wintersemester 2010 / 2011 alle Studienplätze an staatlichen Hochschulen in den folgenden Studiengängen:
Alle Studiengänge werden mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Eine Liste mit allen Hochschulen, an denen du einen der genannten Studiengänge studieren kannst, findest du hier.
Einige Universitäten und Fachhochschulen nutzen die Stiftung für Hochschulzulassung bei der Vergabe von Studienplätzen als Dienstleister. In diesen Fällen bewirbt man sich nicht bei der Hochschule, sondern bei der Stiftung. Diese verteilt dann (nach den durch die jeweilige Hochschule festgesetzten Kriterien) die Studienplätze an die Bewerber.
Ob die Hochschule, an der du studieren willst, am Service-Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilnimmt, erfährst du auf der Internetseite der Hochschulen.
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