Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Ja, dies funktioniert aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung. Da als Wartesemester die Semester gezählt werden, an denen du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst (siehe auch: Was ist ein Wartesemester?) kannst du also studieren und trotzdem Wartesemester sammeln.
Dazu musst du allerdings für das Studium an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sein und dort dein Studium absolvieren.
Dieses Vorgehen kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, z.B. wenn du später gezielt zwei Tätigkeitsbereiche verknüpfen und interdisziplinär tätig sein willst.
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