Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Ja, dies funktioniert aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung. Da als Wartesemester die Semester gezählt werden, an denen du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst (siehe auch: Was ist ein Wartesemester?) kannst du also studieren und trotzdem Wartesemester sammeln.
weiterlesen: »Kann ich studieren und trotzdem Wartesemester sammeln?«Nach der Definition des Begriffs Wartesemester zählen alle Semester, die du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst, als Wartesemester.
weiterlesen: »Was wird nicht als Wartesemester angerechnet?«Es ist egal, ob du vor dem Studium deinen Zivildienst bzw. Grundwehrdienst oder Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr absolviert hast: Gemäß der Definition des Begriffs “Wartesemester” werden alle Dienste als Wartesemester angerechnet.
weiterlesen: »Zählen Zivildienst und Soziales Jahr als Wartesemester?«Nein, ein Wartesemester muss nicht beantragt werden. Jede Universität oder Fachhochschule bzw. die ZVS überprüft bei deiner Bewerbung um einen Studienplatz automatisch, ob und wie viele Wartesemester dir angerechnet werden können.
weiterlesen: »Muss ich ein Wartesemester beantragen?«Rund um das Thema “Wartesemester” gibt es viele Fragen – und teilweise auch haarsträubende Antworten. Eine Definition des Begriffs Wartesemester ist aber relativ einfach – und eindeutig.
weiterlesen: »Was ist ein Wartesemester?«Deine Fragen zum NC, zur Studienwahl oder zum Studium werden gern im Forum » beantwortet!
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