Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Diese Frage kann man leider niemand beantworten. Denn der Numerus Clausus bildet immer das Verhältnis von Angebot (also den freien Studienplätzen in einem Studiengang) und Nachfrage (also der Anzahl der Bewerbungen) ab. Und dieser Wert kann immer erst dann gebildet werden kann, wenn alle Bewerbungen um einen Studienplatz in einem Studiengang bei der Hochschule eingegangen sind – also nach dem Ende der Bewerbungsfrist.
Jede Hochschule (oder die Stiftung für Hochschulzulassung / ZVS, wenn der Studiengang über sie vergeben wird) schaut sich dann die Durchschnittsnoten im Abitur an und ordnet alle Bewerbungen in absteigender Reihenfolge (also von 1,0 bis 4,0).
Danach bekomm die Bewerber mit den besten Noten einen Studienplatz – solange, bis kein Studienplatz mehr frei ist. Die Abiturdurchschnittsnote des letzten Bewerbers, der noch einen Studienplatz erhält, ist dann der sogenannte Grenzwert, auch besser bekannt als NC.
Sämtliche NC-Werte sollten daher immer nur als Orientierung dienen, da sie zurückliegende Bewerbungsverfahren abbilden, die nicht einfach auf die nächsten Semester übertragen werden können.
Gründe für eine Veränderung können z. B. eine Erhöhung der Studienplätze (dann würde der NC wahrscheinlich sinken) oder aufgrund eines besseren Rankings der Hochschule eine steigende Anzahl von Bewerbungen (dann würde der NC eher steigen) sein.
Ein hoher Numerus Clausus sollte dich deshalb nicht von einer Bewerbung in deinem Wunschstudiengang abhalten – denn: du wirst dich ärgern, wenn der NC im nächsten Semester deutlich niedriger ist und du dich nicht beworben hast!
Deine Fragen zum NC, zur Studienwahl oder zum Studium werden gern im Forum » beantwortet!
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