Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Bis vor einigen Jahren war es in vielen Studiengängen (vor allem in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen wie Philosophie oder Soziologie) möglich, dass man sich ohne vorherige Bewerbung einschreiben konnte. Doch der Anteil der zulassungsfreien Studiengänge ist durch die Einführung von Bachelor und Master stark gesunken.
Leider gibt es keine allgemein gültigen Regeln, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind (also einen NC haben) und welche nicht. Mit Ausnahme der bundesweit vergebenen ZVS-Studiengänge kann also jeder Studiengang an der einen Universität oder Fachhochschule zulassungsbeschränkt sein – und an der benachbarten Hochschule in 20km Entfernung zulassungsfrei.
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