Was sind die „Auswahlkriterien der Hochschule“?

Bis vor einigen Jahren war es an den Universitäten und Fachhochschulen üblich, dass die Studiengänge nach zwei Kriterien vergeben wurden: Der Durchschnittsnote im Abitur (der sogenannte Numerus Clausus) und der Anzahl der Wartesemester, die ein Bewerber gesammelt hatte. Seit einiger Zeit gibt es aber noch ein drittes Kriterium: die sogenannten „Auswahlkriterien der Hochschule“, nach denen häufig sogar 60% der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden. Was verbirgt sich dahinter?

Hochschulen können besser selektieren

Durch die neuen Auswahlkriterien haben die Hochschulen die Möglichkeit, sich ihre zukünftigen Studentinnen und Studenten genauer auszusuchen. Ein Beispiel: Früher waren die Hochschulen beispielsweise „gezwungen“, alle Bewerber mit einem bestimmten NC aufzunehmen, die Mathematik oder Englisch studieren wollten – unabhängig davon, wie gut die Bewerber nun in Mathe oder Englisch in der Schule waren.
Die neuen Auswahlkriterien können die Hochschulen z. B. einzelne Fächer (in diesem Fall Mathematik und Englisch) höher bei der Bewerbung berücksichtigen und haben so mehr Einfluss auf die Auswahl der Studenten.

Welche Kriterien können die Hochschulen anwenden

Die Universitäten und Fachhochschulen können folgende Kriterien bei Vergabe von Studienplätzen anwenden:

  • Durchschnittsnote im Abitur
  • Aufnahmetests
  • Auswahlgespräch
  • Berufserfahrung
  • geleistete Dienste (Grundwehrdienst, Zivildienst, etc.)
  • Noten einzelner Schulfächer (auch gewichtet)

Diese Kriterien können zudem beliebig kombiniert werden. Häufig machen die Hochschulen aber lediglich von den Kriterien der Abiturnote und der gewichteten Einzelfachnoten gebrauch, da Aufnahmetests und Auswahlgespräche in Studiengängen mit vielen Studienbewerbern eine personalbinden, organisatorisch komplex und kostenintensiv sind.

Mit dem Artikel verbundene Themen: , , , , ,

Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

Erfahre mehr über die Fehlerbehebung in WordPress.