Auswahlgrenzen wie Numerus Clausus & Wartesemester vieler Studiengänge (Jura, BWL, Biologie etc.)
Es gibt keine feste Quote, nach der Hochschulen Studienplätze pro Auswahlkriterium vergeben – sie können sich also von Hochschule zu Hochschule unterscheiden.
weiterlesen: »Wie viele Studienplätze werden pro Auswahlverfahren vergeben?«Bis vor einigen Jahren war es an den Universitäten und Fachhochschulen üblich, dass die Studiengänge nach zwei Kriterien vergeben wurden: Der Durchschnittsnote im Abitur (der sogenannte Numerus Clausus) und der Anzahl der Wartesemester, die ein Bewerber gesammelt hatte. Seit einiger Zeit gibt es aber noch ein drittes Kriterium: die sogenannten “Auswahlkriterien der Hochschule”, nach denen häufig sogar 60% der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden. Was verbirgt sich dahinter?
weiterlesen: »Was sind die “Auswahlkriterien der Hochschule”?«Die Antwort ist lautet kurz und knapp: Ja. Wenn du dich an einer Hochschule um einen Studienplatz bewirbst, nimmst du automatisch an allen drei Vergabekriterien (Durchschnittsnote im Abitur (NC), Wartezeit und Auswahl der Hochschule teil).
weiterlesen: »Werde ich automatisch bei allen Vergabekritieren berücksichtigt?«Bei der Vergabe von Studienplätzen gibt es im wesentlichen drei verschiedene Auswahlverfahren, nach denen Bewerber berücksichtigt werden:
weiterlesen: »Welche Auswahlverfahren gibt es?«Deine Fragen zum NC, zur Studienwahl oder zum Studium werden gern im Forum » beantwortet!
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